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DIE  ARBEITSBEREICHSANALYSE

 

             

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Für die Arbeitgeberseite bestehen zur Gesunderhaltung der Arbeitnehmer gesetzlich festgelegte Pflichten! 

Zur Arbeitsbereichsanalyse gehört unter anderen die Überwachung des Arbeitsplatzes auf möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe und deren Konzentrationen.

Wir führen Gefahrstoffermittlungen und -Messungen innerhalb von Arbeitsbereichsanalysen - entsprechend den zugrunde liegenden gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften durch. 

 

GRUNDLAGEN FÜR ARBEITSBEREICHSANALYSEN

Die Ermittlungspflicht des Arbeitgebers ist im Anhang 1 der Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) 400 beschrieben. 

Weitere Grundlage stellt der Punkt 14 in der TRGS 513 dar, der die Überwachungspflicht festlegt.

Oberste gesetzliche Vorgaben ergeben sich nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §1, Abs.1 und §3, Abs.1.

Ebenso sind Verpflichtungen in §4, Punkte 1-8 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und §3, Abs.1 festgelegt.

Auch die Gefahrstoffverordnung (GeffStoffV) legt weitere Maßgaben fest.

Beispiel:  TRBA 405 und 430 in Verbindung mit der LV15, welche bei der Beurteilung des mikrobiologischen Arbeitsschutzes in Abfallbehandlungsanlagen zum tragen kommen.      Für viele weiteren Bereiche wie z.B. dem Gesundheitsdienst ( Formaldehyd, Glutaraldehyd etc.), Werkstätten der Metallverarbeitung (Metallstäube, chlorierte, aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe u.a.) und vielen anderen Arbeitsplätzen, finden die TRGS 900, 402 und 100 ihre jeweilige Anwendung. 

Sicherheit und Arbeitsschutz als Grundlage für langfristigen Erfolg. 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nehmen Sie uns in die Pflicht - zu Ihrer Sicherheit!

Kontakt: Tel: ++49 (0)561 82 56 01   
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